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Plätze:
28
Belegt:
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Bezahlt:
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§1. dr-faustus.net ist berechtigt, Benutzerdaten zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern sowie zu eigenen Zwecken zu nutzen. Es werden hierbei die einschlägigen Datenschutzbestimmungen beachtet. Der Benutzer sichert zu, daß die von ihm angegebenen Informationen wahr und vollständig sind. Änderungen wird der Benutzer unverzüglich mitteilen.
§2. Dem Benutzer ist bewußt, daß das Internet öffentlich ist und alle dargestellten Daten von jedermann eingesehen werden können. Davon abgesehen werden die Daten von unseren Benutzern vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergeleitet, soweit nicht diese im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen berechtigten Stellen mitgeteilt werden müssen.
§3. Die Veranstaltung einer LAN Party dient einem gemeinnützigen Zweck und ist nicht gewinnorientiert. Das Erheben von Teilnahmebeiträgen dient der Kostendeckung. Geldliche Überschüsse aus der Veranstaltung kommen der Vorbereitung, Organisation und Abhaltung weiterer ähnlicher Veranstaltungen zu Gute.
§4. Der Veranstalter haftet nicht für entstandenen Schaden jedweder Art. Die Teilnahme erfolgt diesbezüglich auf eigene Verantwortung. Dieses gilt insbesondere für Schäden, die durch Dritte verursacht werden. Der Teilnehmer selbst kommt im durch ihn verursachten Schadensfall in vollem Umfang für die entstehenden Kosten auf.
§5. Besucher müssen sich genauso an die Regeln halten wie die Spieler, d.h. sie können genauso bei Nichtachtung der Regeln der Location verwiesen werden.
§6. Die Teilnahme an der Rathaus LAN ist Minderjährigen unter 18 Jahren nicht gestattet.
§7. Die Veranstalter der Rathaus LAN behalten sich das Recht vor, Foto- und Videoaufnahmen von den Teilnehmer der LAN zu machen. Ich bestätige somit, dass diese Aufnahmen weiterverwendet werden dürften.
§8. Jeder Teilnehmer muss sich am Einlass zur Veranstaltung und während dieser Veranstatung mit einem gültigen, amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können und sein Alter belegen. Andere Ausweise (Ausnahme Führerschein), wie zum Beispiel Schülerausweise usw. werden nicht akzeptiert.
§9. Jeder Teilnehmer erkennt sonstige separat angekündigte Bestimmungen zur Veranstaltung an und akzeptiert diese hiermit.
§10. Das Mitbringen von Getränken in größeren Mengen (Kästen/Collis) ist nicht gestattet. Hochprozentige Getränke sowie Drogen sind verboten. Stark alkoholisierte Personen werden von der Lan ausgeschlossen. Das Rauchen ist nur in ausschliesslich dafür ausgewiesenen Räumlichkeiten gestattet, im Rathaus besteht striktes Rauchverbot.
§11. Die Rathaus LAN Organisatoren weisen entschiedend darauf hin, daß die unerlaubte Vervielfältigung von Software und Musik eine Straftat darstellt. Da die Rathaus LAN -Organisatoren keine Möglichkeit zur permanenten Kontrolle der Einhaltung der Gesetze hat, liegt die Verantwortung hierfür einzig und allein bei jedem einzelnen Teilnehmer.
§12. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und gegen diese nicht zu verstoßen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor zu jeder Zeit einen Teilnehmer aus gutem Grund auszuschließen ohne ihm den Teilnahmebeitrag zurückzuerstatten.
§13. Dem Teilnehmer ist untersagt den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks. Der Veranstalter verpflichtet sich zu Verfügungstellung und Betrieb des Computernetzwerkes und auch von Sitzplätzen inkl. Netzwerkanschluß, Strom etc. als Gegenleistung für den Teilnahmebeitrag.
§14. Das Orga-Team übernimmt keinerlei Verantwortung, für den im Netzwerk stattfindenden Datenaustausch/ -verkehr und dessen Inhalt. Er versteht sich lediglich als Netzbetreiber. Für die Inhalte sind die jeweiligen Eigener verantwortlich.
§15. Falls technische oder auch andere Probleme auftreten, ist dies sofort dem Orga-Team zu melden.
§16. Das Entfernen von Netzwerkkabeln in der Hauptzeit und vor allem während eines laufenden Turniers ist nur nach Ankündigung bei einem der Organisatoren und mit dessen ausdrücklicher Genehmigung vorzunehmen.
§17. Wer Viren, Trojanische Pferde, Nuke- Attacken oder ähnliche Sicherheitslücken ausnutzt und dadurch negativ auf den Verlauf der Party einwirkt, wird vom Orga- Team ohne Ermahnung von der Veranstaltung ausgeschlossen. Für entstandene Schäden kommt der Verursacher in voller Höhe auf.
§18. Der Veranstalter verpflichtet sich etwaige technische Störungen raschest möglich nach bestem Vermögen zu beheben. Betriebsgarantien sind ausgeschlossen.
§19. Der Veranstalter bietet bei mehrtägiger Veranstaltungsdauer entweder Übernachtung vor Ort oder Informationen zu Übernachtungsmöglichkeiten.
§20. Den Anweisungen des Orga-Team ist immer Folge zu leisten. Mitglieder des Orga-Team werden persöhnlich vorgestellt.
§21. Nach der Veranstaltung haben die Teilnehmer ihre Plätze und den von ihnen genutzten Bereich so zu verlassen, wie sie ihn vorgefunden haben, d.h. frei von Müll o.ä.
§22. AktivBoxen oder ähnliches sind verboten, KOPFHÖRERPFLICHT.
§23. Alle Spieler dürfen nur Software ausführen, die laut KJSG (Kinder- und Jugendschutzgesetz) für Ihre Altersgrenzen zugelassen sind. Jeder ist für seine Lizenzen und Software verantwortlich. Das Orga-Team kontrolliert nicht, welche Programme ausgeführt werden, ebenso wenig haftet es für Schäden der Gesundheit und der Garderobe.
§24. Für die Daten auf dem FTP-Server und sonstigen Datenaustausch übernehmen wir keinerlei Verantwortung, da wir nicht in der Lage sind, alle Daten zu überprüfen.
§25. Falls eine Teilnahme nicht möglich ist, ist eine Rückerstattung des Geldes nur bei Absage bis spätestens 7 Tage vor der LAN-Party möglich. Einzige Ausnahme einer Geldrückerstattung nach dieser Frist, ist bei (nachgewiesener) Krankheit. Ist das Geld überwiesen, wird ein fester Platz reserviert. Es kann allerdings ein Ersatz gestellt werden, der aber nur mit Vorweis des Personalausweis des jenigen akzeptiert wird, der die Anmeldung ausgefüllt hat.
§26. Der Veranstalter ist berechtigt Taschenkontrollen durchzuführen, wenn er Verstöße gegen strafrechtliche Bestimmungen vermutet bzw. dies für unabdingbar hält.
§27. Elektrischbetriebene Essenzubereiter sind nur an den dafür ausgewiesenen Stellen anzuschließen. Nahrungsmittel haben im allgemeinen nicht offen herrumzustehen. Der Müll hat in die dafür vorgesehenen Behälter zu gelangen
§28. Jeder Teilnehmer hat die von den Orgas ausgeteilten Erkennungsmarken und ein Ausweis zum Identifizieren immer bei sich zu führen und nach Aufforderung vorzuweisen.
§29. Jeder Turnierteilnehmer verpflichtet sich die vor dem Turnier bekanntgegebenen Regeln einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor bei Verstößen die Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen. Der genaue Ablauf eines Turniers (Anmeldung, Start des Turniers, Punktvergabe, Ranglistensystem/Ergebnisse) wird für jedes verschiedenartige Turnier separat reglementiert. Vor der LAN sind die Turnierspiele per update auf den neuesten Stand zu bringen.
§30. Die Veranstalter verpflichten sich etwaige Turniere geordnet/organisiert abzuwickeln und die Preisvergabe nach eindeutiger objektiver Auswertung der Ergebnisse vorzunehmen.
§31. Teilnahme und Preisverleihung erfolgt ohne Gewähr und unter Ausschluß des Rechtsweges.
§32. Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar, im Zweifelsfall zumindest mittelbar, für ihm zuordenbaren Schäden jeglicher Art.
§33. Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder ähnlichen Schaden an Computeranlagen der Teilnehmer, der nicht direkt ihm zuordenbar ist und aus seinem mutwilligen Verschulden hervorgeht, nicht belangt werden.
§34. Sollten eine oder mehrere der oben genannten Bedingungen nicht gültig oder rechtskräftig sein, so hat das keine Auswirkung auf die Gültigkeit der anderen Bedingungen.
Stand: 08 / 2006